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Steuern bei Aktien, ETFs uvm. in Österreich. Neben der richtigen Auswahl der Anlageprodukte ist es nie verkehrt, ein Basiswissen über Steuerthemen zu haben. In diesem Beitrag habe ich Dir die wichtigsten Punkte für Dich als Anleger zum Thema Steuerwissen in Österreich zusammengefasst.
In diesem Beitrag möchte ich über die Besteuerung von Anlageklassen in Österreich, die Quellensteuer, den KESt-Verlustausgleich sowie über die Definition eines steuereinfachen Brokers sprechen. Für detaillierteres Wissen empfehle ich Dir unseren Menüpunkt “Steuern”.
25% Kapitalertragsteuer (KESt) fällig auf
Zinsen bei sämtlichen Einlagen auf diversen Bankkonten
Zinsen bei Sparbüchern
Zinsen bei Bausparverträgen
27,5% Kapitalertragsteuer (KESt) fällig auf
Kursgewinne bei Aktien sowie Dividenden (Quellensteuer beachten)
Kursgewinne sowie ausschüttungsgleiche Erträge bei Investmentfonds bzw. ETFs
Kursgewinne bei Anleihen sowie Kupons
Lending von Kryptowährungen
Progressiver Einkommensteuertarif
CFDs/Forex
P2P-Kredite (Anbieter: Bondora, Mintos, etc)
Nachrangdarlehen (Anbieter: Rendity, Estateguru)
Mining und Staking von Kryptowährungen
Kryptowährungen bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr
Steuerfrei nach der Spekulationsfrist von einem Jahr
Kryptowährungen, sofern diese nicht zinstragend angelegt werden
Gold oder andere physische Edelmetalle
Quellensteuern sind Steuern, welche direkt an der Quelle des Gewinns einbehalten werden. Als Quelle des Gewinns ist nicht Dein Kursgewinn gemeint, dieser unterliegt bei Veräußerung nur der österreichischen KESt, sondern der Unternehmensgewinn, den ein Unternehmen an seine Anteilseigner ausschüttet. Die Quellensteuer begleitet Dich als Aktionär also vor allem in Bezug auf die Dividende. Die Quelle des Gewinns ist in dem Fall der Steuersitz des jeweiligen Unternehmens.
Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, gibt es mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen sieht vor, dass in Österreich eine automatische Anrechnung in der Höhe von 15% auf die KESt stattfindet. Formulare von DBA Partnerstaaten können beim BMF heruntergeladen werden.
Weitere spannende und wertvolle Informationen rund um das Thema Steuern gibt es auch auf dem Steuerbl0g blog.ultimum.at
Der Verlusttopf ist ein Brokerinternes virtuelles Konto, in welchem der Broker realisierte Wertpapierverluste sowie bezahlte KESt des Anlegers verrechnet und taggleich ausgleicht.
Bezahlte KESt aus Gewinnmitnahmen oder diverser Ausschüttungen werden dort “gesammelt” und sobald Du eine Aktie mit Verlust verkaufst, erhältst Du von diesem virtuellen Konto eine Steuergutschrift in der Höhe von 27,5%. Natürlich maximal so hoch wie die von Dir bezahlte KESt auf Gewinne und auch nur dann, wenn Du alleiniger Inhaber des Depots bist. Genaueres kannst Du im § 27 Abs. 2 EStG nachlesen!
Wichtig, der Verlusttopf wird jährlich mit dem 31.12. wieder auf null gestellt, daher kann ein realisierter Verlust oder bereits bezahlte KESt nicht ins Folgejahr übertragen werden!
Dein steuereinfacher Broker übernimmt die Abwicklung automatisch!
Unter einem steuereinfachen Broker versteht man einen Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich. Dieser führt die Steuern im Namen des Anlegers an das zuständige Finanzamt ab. Das betrifft die Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5% bei Dividenden oder Kursgewinnen sowie 25% für Zinsguthaben.
Es gibt keine steuereinfachen Anbieter für Kryptowährungen oder P2P-Kredite bzw. Nachrangdarlehen, hier musst Du Dich in jedem Fall selbst um die korrekte Versteuerung über eine Einkommensteuererklärung kümmern.