Automatischer Lohnsteuerausgleich in Österreich mit Taxefy App

Beim Lohnsteuerausgleich erhält man im Schnitt rund 900 € jährlich als Rückzahlung vom Finanzamt. Viele machen den Steuerausgleich jedoch nicht und lassen sich so mehrere hunderte Euro im Jahr entgehen.

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Im Durchschnitt verlieren die Österreicher knapp 900 € jährlich, weil sie keinen Lohnsteuerausgleich machen. Die Steuererklärung in Österreich ist seit 2017 zwar grundsätzlich automatisiert, hierbei sind jedoch nicht alle Positionen erfasst. Denn die Automatisierung berücksichtigt nur die gemeldeten Posten, nicht jedoch die privaten Zusatzposten. Die Taxefy App unterstützt dabei, in wenigen Minuten mehr aus dem Lohnsteuerausgleich herauszuholen.

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Der Lohnsteuerausgleich lohnt sich

Als Arbeitnehmer in Österreich ist man unselbstständig beschäftigt und erhält einen Lohn oder ein Gehalt. Dem Finanzamt wird dafür vorab der jährliche progressive Lohnsteuersatz überwiesen. Im darauffolgenden Jahr übermittelt der Arbeitgeber den Jahreslohnzettel an das Finanzamt, hiermit lässt sich dann beurteilen, ob eventuell zu viel Steuern überwiesen wurden. Wer keinen Lohnsteuerausgleich durchführt, verzichtet durchschnittlich auf rund 900 € im Jahr Steuern, die er zu viel bezahlt hat. Wenn man alle nicht zurückgeforderten Steuern in Österreich summiert, sind das Millionenbeträge, die nicht zurückgeholt werden. Am ersten Blick könnte der Lohnsteuerausgleich bei FinanzOnline etwas kompliziert sein. Viele holen sich daher einen Steuerberater zur Hilfe. Taxefy hingegen unterstützt ohne Kostenrisiko beim Lohnsteuerausgleich!

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Ist ein Lohnsteuerausgleich verpflichtend?

Für jene, die ausschließlich bei einem Dienstgeber beschäftigt sind, ist die Arbeitnehmerveranlagung freiwillig. Wer jedoch einer weiteren Tätigkeit nachgeht, muss verpflichtend die Steuererklärung abgeben. Wenn die Steuererklärung nicht rechtzeitig aktiv bearbeitet wird, wird diese seit 2017 automatisch für den Antragsteller durchgeführt.

Was kann man alles beim Steuerausgleich absetzen?

Folgende Absetzbeträge und Freibeträge können von Arbeitnehmern geltend gemacht werden:

  • Werbungskosten: Dazu gehören Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen, wie z. B. Kosten für Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Fachliteratur oder Arbeitskleidung.
  • Pendlerpauschale: Wer eine längere Strecke zur Arbeit pendelt, kann möglicherweise die Pendlerpauschale geltend machen. Die genaue Höhe hängt von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte ab.
  • Sonderausgaben: Bestimmte Ausgaben, wie z. B. Kirchenbeiträge, Spenden an anerkannte Organisationen oder Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen, können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Unter bestimmten Umständen können außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Pflegekosten oder Kosten für Menschen mit Behinderungen abgesetzt werden.
  • Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten: Es gibt verschiedene steuerliche Vergünstigungen in Bezug auf Kinder, wie z. B. den Kinderfreibetrag und die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten abzusetzen.

Wie macht man den Lohnsteuerausgleich?

Der Arbeitgeber muss den Jahreslohnzettel bis spätestens 28. Februar des Folgejahres an das Finanzamt übermittelt haben. Sobald der Jahreslohnzettel beim Finanzamt eingetroffen ist, kann der Lohnsteuerausgleich durchgeführt werden. Wer verpflichtend einen Steuerausgleich durchführen muss, muss den Antrag bis zum 30. April in Papierform oder bis zum 30. Juni online einbringen.
Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung hat man fünf Jahre Zeit.

Um den Lohnsteuerausgleich einzureichen, gibt es drei Möglichkeiten:

  • Elektronisch beziehungsweise online über FinanzOnline
  • Ausgedrucktes Formular in Papierform per Post oder direkt an das Finanzamt
  • Automatisiert mit Taxefy
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Wichtig ist, dass das korrekte Antragsformular wahrheitsgemäß ausgefüllt wird. Nach der Übermittlung der Steuererklärung werden die Eingaben geprüft und eine Rücküberweisung oder Nachzahlung angesetzt. Das Guthaben wird an das hinterlegte Girokonto überwiesen. Ergibt sich eine Nachzahlung, erhält man eine Forderung per Post oder Mail. Wer im vergangenen Jahr weitere Einkommensquellen hatte, muss oftmals eine Steuernachzahlung an das Finanzamt leisten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man neben der Vollzeitbeschäftigung noch einer geringfügigen Tätigkeit nachgeht oder selbständig ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Steuerausgleichs?

Die Bearbeitungsfrist des Finanzamtes liegt bei bis zu sechs Monaten. Meistens wird der Antrag jedoch schneller bearbeitet. Grundsätzlich gilt aber, je früher der Lohnsteuerausgleich durchgeführt wird, desto schneller kann eine Gutschrift erstattet werden.

Wer ist Taxefy?

Taxefy aus Wien ermöglicht einen einfachen Lohnsteuerausgleich innerhalb von 10 Minuten. Ohne Vorkenntnisse lassen sich so im Schnitt rund 900 € Steuern, die zu viel bezahlt wurden, vom Finanzamt zurückholen. Nach dem Download der App kann es direkt losgehen!

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