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Wichtiges Thema, sprachlicher Wahnsinn, bürokratische Realität. Auch das ist mein Arbeitsalltag. Leider gibt es in unserer Industrie so viele schwarze Schafe und so viele Sonderlocken, dass es keine einfachen Regelungen gibt. Um Euch ein Gefühl für die Komplexität scheinbar einfacher Themen zu geben, hier ein kleiner Einblick in die Welt der Regulatorik rund um Fonds und deren Vermarktung.
Steigen wir gleich ein in die “Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor”.
Wie der Name der Verordnung schon vermuten lässt, wird dieser Beitrag etwas länger. Denn ich habe ein paar Sätze aus der Verordnung zitiert. Besser könnte ich es nämlich nicht auf den Punkt bringen. Zum Verständnis ist es aber nicht notwendig, die zitierten Inhalte zu lesen ;)
„Da sich die Union in zunehmendem Maße mit den katastrophalen und unabsehbaren Folgen des Klimawandels, der Ressourcenverknappung und anderer nachhaltigkeitsbezogener Probleme konfrontiert sieht, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um Kapital zu mobilisieren, und zwar nicht nur durch die Politik, sondern auch durch den Finanzdienstleistungssektor. Daher sollten Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet werden, spezifische Informationen über ihre Ansätze für die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen offenzulegen.“ Anders gesagt: Die Union will, dass Ihr Euer Geld im Sinne der Nachhaltigkeit anlegt.
„Ziel dieser Verordnung ist es, Informationsasymmetrien in den Beziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie im Hinblick auf nachhaltige Investitionen dadurch abzubauen, dass Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zur vorvertraglichen Information und laufenden Offenlegung gegenüber Endkunden verpflichtet werden, wenn sie als Auftragnehmer im Namen der dieser [Anm.: kein Tippfehler] Endanleger (Auftraggeber) handeln.”
Ohne jetzt zynisch sein zu wollen: Wer jetzt noch weiter liest, dem gehört mein größter Respekt. Kurz gesagt: Ihr sollt die Möglichkeit haben, im Sinne der ESG-Kriterien nachhaltig anzulegen, indem Ihr Informationen dazu findet.
Definitionen und daran anknüpfende Pflichten. Oder: „Im Interesse einer kohärenten und konsequenten Anwendung dieser Verordnung gilt es, eine harmonisierte Begriffsbestimmung für eine ‘nachhaltige Investition’ festzulegen, wonach die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden und das Vorsorgeprinzip ‘keinen erheblichen Schaden verursachen’ eingehalten wird, also weder das ökologische noch das soziale Ziel erheblich beeinträchtigt wird.” – Puh.
„Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte, wie in den sektoralen Rechtsvorschriften, insbesondere in den Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/65/EU, (EU) 2016/97, (EU) 2016/2341 oder den gemäß diesen Richtlinien erlassenen delegierten Rechtsakten und technischen Regulierungsstandards, festgelegt.“ Hmmm… Wer kann das auswendig aufsagen?
„‚Nachhaltige Investition‘ ist eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt, gemessen beispielsweise an Schlüsselindikatoren für Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbaren Energien, Rohstoffen, Wasser und Boden, für die Abfallerzeugung, und Treibhausgasemissionen oder für die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft, oder eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlicher oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften.“ Die Amerikaner würden sagen: That is a mouthful.
„Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.“ Das war jetzt ausnahmsweise erfrischend knapp.
Zunächst zu uns: Die Coown Technologies, die Euch Own360 anbietet, ist ein sogenannter „vertraglich gebundener Vermittler“. Da die Coown lediglich Eure Aufträge zum Kauf von Verkauf von Fonds entgegennimmt und zur Ausführung weiterleitet, ohne Euch dabei zu beraten, treffen die Pflichten der Verordnung die Coown nicht.
IQAM Invest: Die Own360 Fonds werden von der IQAM Invest verwaltet. Diese muss, da sie unter die Definition des Finanzmarktteilnehmers fällt, Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Und das tut sie auch auf ihrer Webseite: https://www.iqam.com/de/ueber-uns/nachhaltigkeitsrisiken
Ja, es gab einen konkreten Fall. United Technologies, ein amerikanischer Mischkonzern, war ursprünglich in beiden Fonds, da Otis, der bekannte Hersteller von Fahrstühlen und Rolltreppen, Teil der Gruppe war und die Produkte von Otis im deutschsprachigen Raum weit verbreitet sind.
United Technologies wurde vor einiger Zeit in drei Unternehmen aufgespaltet. Otis wurde als separates Unternehmen ausgegliedert und ist nach wie vor Teil der Fonds. Eine weitere Teilgesellschaft der alten United Technologies ist Raytheon. Raytheon stellt auch kontroverse Waffen her. Der Community Fonds hielt aus der Aufspaltung von United Technologies noch 57 Aktien der Raytheon. Diese wurden verkauft.
Freilich ist es für uns wichtig, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Für uns sind diese Anforderungen allerdings nur die untere Messlatte. Wir wollen Euch die transparenteste und verständlichste Anlage-Dienstleistung zur Verfügung stellen, die man heute bauen kann. Und wir wollen bei der Auswahl der Unternehmen Eure Definition von Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Denn keine Definition wird je so gut sein wie Eure, demokratisch erhobene Meinung. Dass Eure Meinung zu einem tollen Ergebnis im Sinne der Nachhaltigkeit führt, zeigt etwa das Ranking des Own360 Community Fonds nach dem ISS ESG Fund Rating (5 von 5 Sternen) und der Climetrics Bewertungsskala (4 von 5 Blättern). Und ich bin stolz, dass unser Prozess, der eine breite Streuung nach Sektoren sicherstellt, auch den gewünschten Anlageerfolg mit sich bringt.
Herzlichst, Thomas Niss